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Das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln - die Grundlage der Produktionsverhältnisse des Sozialismus

1. Das sozialistische Eigentum und das sozialistische System der Volkswirtschaft.
2. Die beiden Formen des gesellschaftlichen Eigentums im Sozialismus.
3. Das persönliche Eigentum im Sozialismus.
4. Der Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse.
5. Kurze Zusammenfassung

1. Das sozialistische Eigentum und das sozialistische System der Volkswirtschaft.

Das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das infolge der Liquidierung des kapitalistischen Wirtschaftssystems, der Abschaffung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und der Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen entstand, sowie das auf diesem sozialistischen Eigentum basierende sozialistische Wirtschaftssystem, sind die ökonomische Grundlage der sozialistischen Gesellschaft.

Marx und Engels schrieben: „Was den Kommunismus auszeichnet, ist nicht die Abschaffung des Eigentums überhaupt, sondern die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums.“[146] Keine Gesellschaft ist denkbar ohne die Herrschaft einer historisch bestimmten Form des Eigentums. Die proletarische Revolution, die das Privateigentum an den Produktionsmitteln abschafft, errichtet an dessen Stelle das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln.

In der ersten Phase des Kommunismus, im Sozialismus, haben die Produktionsmittel aufgehört, Kapital, das heißt Mittel der Ausbeutung zu sein. In der sozialistischen Gesellschaft gibt es weder Klassen, die das Monopoleigentum an den Produktionsmitteln haben, noch Klassen, die des Eigentums an den Produktionsmitteln beraubt sind. Im Sozialismus sind die Produktionsmittel gesellschaftliches Eigentum. Die Grundelemente des Produktionsprozesses – die Arbeitskraft und die Produktionsmittel – haben sich hier auf einer neuen Basis vereinigt. Diese Basis ist die sozialistische Großproduktion sowohl in der Stadt als auch auf dem Lande. Das gesellschaftliche Eigentum garantiert, dass die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ausgeschlossen ist. „In der bürgerlichen Gesellschaft ist die lebendige Arbeit nur ein Mittel, die aufgehäufte Arbeit zu vermehren. In der kommunistischen Gesellschaft ist die aufgehäufte Arbeit nur ein Mittel, um den Lebensprozess der Arbeiter zu erweitern, zu bereichern, zu befördern.“[147]

Im Sozialismus herrscht das gesellschaftliche Eigentum uneingeschränkt in allen Sphären der Volkswirtschaft. In der UdSSR erfasste das sozialistische Eigentum im Jahre 1950 99,4% aller im Lande eingesetzten Produktionsmittel.

Die Verwandlung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum und die Befreiung der Produzenten von allen Formen der Ausbeutung kennzeichnen die Konstituierung eines neuen, des sozialistischen Wirtschaftssystems und damit einer neuen Gesellschaftsformation. Das sozialistische System der Volkswirtschaft unterscheidet sich grundlegend vom kapitalistischen Wirtschaftssystem.

Die sozialistische Produktion entwickelt sich planmäßig. Die stetige Hebung des materiellen und kulturellen Wohlstands durch Erhöhung des Reallohns der Werktätigen sowie unentgeltliche staatliche Versorgungseinrichtungen (also Anfänge der kommunistischen Verteilung) sind eine ständig wachsende Triebkraft für die Erweiterung der Produktion und eine sichere Garantie gegen Überproduktionskrisen und Arbeitslosigkeit. Die kapitalistische Produktion hingegen entwickelt sich anarchisch; das Wachstum der Produktion stößt auf die proletarische Lage der Massen und auf die relative Verringerung der Kaufkraft der Werktätigen, deren Konsumtion durch das Kapital auf ein äußerst niedriges Niveau gedrückt wird, was zwangsläufig Überproduktionskrisen, wachsende Arbeitslosigkeit und Verelendung der Massen nach sich zieht.

Im Sozialismus erhält jeder Werktätige materielle Güter nach der Quantität und der Qualität seiner Arbeit als seinen Anteil am Nationaleinkommen. Dieses wird im Interesse einer systematischen Hebung des Wohlstands der Werktätigen, der Erweiterung der sozialistischen Produktion in Stadt und Land sowie der Vergrößerung des gesellschaftlichen Reichtums verteilt. Im Kapitalismus hingegen erhalten die Arbeiter höchstens den Wert ihrer Arbeitskraft.

In der sozialistischen Ordnung befindet sich die Staatsmacht in den Händen der Werktätigen von Stadt und Land. Die Arbeiter, Bauern und die Intelligenz sind die aktiven Erbauer des Kommunismus; sie arbeiten für sich, und damit für das Wohl der gesamten Gesellschaft.

Das gesellschaftliche Eigentum ist die Grundlage der sozialistischen Ordnung, die Quelle des Reichtums und der Macht im Sozialismus, die Quelle eines wohlhabenden und kulturvollen Lebens aller Werktätigen. Das gesellschaftliche Eigentum ist heilig und unantastbar.

2. Die beiden Formen des gesellschaftlichen Eigentums im Sozialismus.

In der ersten Phase des Kommunismus gibt es zwei Formen des gesellschaftlichen Eigentums: 1. das staatliche Eigentum und 2. das genossenschaftliche Eigentum. Das staatliche sozialistische Eigentum ist das Eigentum des Volkes und damit gesamtgesellschaftliches Eigentum. Das genossenschaftliche sozialistische Eigentum ist das Eigentum der einzelnen Kollektivwirtschaften sowie genossenschaftlichen Vereinigungen und damit Gruppeneigentum.

Den beiden Formen des sozialistischen Eigentums entsprechen zwei Arten sozialistischer Betriebe: 1. die staatlichen Betriebe (Fabriken, Werke, Sowjetwirtschaften, MTS usw.) und 2. die genossenschaftlichen (kollektiven) Betriebe (Kollektivwirtschaften, Gewerbeartels, Betriebe der Konsumgenossenschaften).

Die Existenz zweier Formen des gesellschaftlichen Eigentums ist auf die historischen Bedingungen zurückzuführen, unter denen sich die proletarische Revolution und der Aufbau des Kommunismus vollziehen. Die Arbeiterklasse findet, nachdem sie die Staatsmacht erkämpft hat, verschiedene Formen des Privateigentums vor, die sich historisch herausgebildet haben: einerseits das kapitalistische Großeigentum, das auf der Ausbeutung fremder Arbeit beruht, und anderseits das private Kleineigentum der Bauern, Gewerbetreibenden und Handwerker, das auf deren persönlicher Arbeit beruht. Im Verlauf der sozialistischen Revolution wird das kapitalistische Großeigentum expropriiert und geht in die Hände des sozialistischen Staates über. So entsteht das staatliche sozialistische Eigentum (Volkseigentum). Gleichzeitig lehnt das Programm des wissenschaftlichen Kommunismus den Weg der Expropriation der Bauern, Gewerbetreibenden und Handwerker als feindlich und verbrecherisch ab. Die kleinen und mittleren Warenproduzenten schließen sich freiwillig zu Produktionsgenossenschaften, d.h. zu Kollektivwirtschaften, Artels der Gewerbegenossenschaft u.ä., zusammen, und überwinden so die Schranken der Kleinproduktion, während ihr Eigentum an den wichtigsten Produktionsmitteln auf genossenschaftlicher Grundlage angewandt wird.

Die Existenz zweier Formen des gesellschaftlichen Eigentums ist somit eine objektive Notwendigkeit.

Staatliches Eigentum sind in der UdSSR der Boden, seine Bodenschätze, die Gewässer, Waldungen, Werke, Fabriken, Gruben, Bergwerke, die Eisenbahnen, die Schifffahrt und die Luftfahrt, die Banken, das Post- und Fernmeldewesen, die vom Staat eingerichteten landwirtschaftlichen Großbetriebe (Sowjetwirtschaften, MTS usw.), die dem Staat gehörenden Handels- und Erfassungsbetriebe, ferner die Kommunalbetriebe und der Hauptbestand an Wohnhäusern in den Städten und Industrieorten.

Das staatliche sozialistische Eigentum unterscheidet sich grundlegend vom staatlichen kapitalistischen Eigentum. Wenn bestimmte Betriebe oder Konzerne in das Eigentum des bürgerlichen Staates übergehen, vertritt der bürgerliche Staat weiterhin die Interessen des Monopolkapitals und ist in dessen Händen ein Zwangsapparat zur Unterdrückung der werktätigen Mehrheit durch die besitzende Minderheit. Deshalb sind auch die staatskapitalistischen Betriebe Unternehmen, die auf der Ausbeutung der Werktätigen durch die Klasse der Bourgeoisie in ihrer Gesamtheit beruhen, und stehen dem Volk als eine fremde, versklavende Kraft gegenüber.

In der sozialistischen Gesellschaft befindet sich die Macht in den Händen der Arbeiterklasse (Diktatur des Proletariats). Sie besitzt die staatlichen Produktionsmittel gemeinsam mit dem ganzen Volk. Die in sozialistischen Betrieben angewandte Arbeitskraft ist keine Ware, denn die Arbeiterklasse, die im Besitz der Produktionsmittel ist, kann sich nicht selbst dingen und die eigene Arbeitskraft nicht an sich selbst verkaufen. Infolgedessen ist in den sozialistischen Staatsbetrieben jede Möglichkeit der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ausgeschlossen.

Das staatliche Eigentum ist die in der sozialistischen Gesellschaft vorherrschende Eigentumsform. Somit ist der weitaus größte Teil der Reichtümer des Landes, die wichtigste Quelle für die Hebung des materiellen Wohlstands und der Kultur der Werktätigen Gemeingut des ganzen Volkes.

Genossenschaftliches Eigentum sind die gesellschaftlichen Betriebe in den Kollektivwirtschaften und genossenschaftlichen Organisationen mit ihrem lebenden und toten Inventar, die von den Kollektivwirtschaften und den genossenschaftlichen Organisationen erzeugten Produkte, desgleichen ihre gesellschaftlichen Gebäude.

Die Kollektivwirtschaften bearbeiten Boden, der Volkseigentum ist. Die zahlreichen modernen technischen Mittel, die in den MTS konzentriert sind und zur Ausführung aller Hauptarbeiten in den Kollektivwirtschaften angewandt werden, sind ebenfalls Volkseigentum.

Die allseitige Festigung und Entwicklung des staatlichen und des genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Eigentums ist eine wichtige Voraussetzung für das weitere Wachstum der gesamten Volkswirtschaft und den allmählichen Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus.

Das Gemeinsame der staatlichen und der genossenschaftlichen Betriebe besteht darin, dass beide 1. auf vergesellschafteten Produktionsmitteln und auf kollektiver Arbeit beruhen, 2. die Möglichkeit der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ausschließen, 3. die Wirtschaft planmäßig führen mit dem Ziele, die wachsenden Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft zu befriedigen, und 4. das sozialistische Prinzip der Verteilung nach Arbeitsleistung anwenden.

Zugleich bestehen zwischen staatlichem und genossenschaftlichem Eigentum ebenso wie zwischen staatlichen und genossenschaftlichen (kollektiven) Betrieben bestimmte Unterschiede:

1. In den staatlichen Betrieben herrschen die sozialistischen Produktionsverhältnisse in ihrer konsequentesten Form. Das staatliche Eigentum ist gesamtgesellschaftliches und damit dem Charakter nach bereits kommunistisches Eigentum. Das genossenschaftlich-kollektivwirtschaftliche Eigentum ist Gruppeneigentum, das Eigentum einzelner Kollektive oder Vereinigungen der Werktätigen (des landwirtschaftlichen Artels, der Konsumgenossenschaft, des Gewerbeartels). In den Kollektivwirtschaften (in ihrer Artelform) sind die Hauptproduktionsmittel der Genossenschaftsbauern sozialistisch vergesellschaftet; ein bestimmter Teil der Produktionsmittel wird gemäß dem Statut des landwirtschaftlichen Artels nicht vergesellschaftet und bleibt persönliches Eigentum des Kollektivbauern (persönliche Nebenwirtschaft des Kollektivbauern).

2. Die Erzeugnisse der staatlichen Betriebe sind Eigentum des sozialistischen Staates und werden in der Weise und zu den Preisen realisiert, wie sie von den staatlichen Organen festgesetzt werden. Die Erzeugnisse der kollektivwirtschaftlichen Produktion sind Eigentum der jeweiligen Kollektivwirtschaft. Ein Teil dieser Erzeugnisse wird im Rahmen der Pflichtablieferungen zu festen staatlichen Preisen an den Staat und als Naturalentgelt an die MTS für die von ihnen in der Kollektivwirtschaft ausgeführten Arbeiten abgegeben. Alle übrigen Produkte bleiben in der Verfügung der Kollektivwirtschaft und werden zur Bildung der festgesetzten gesellschaftlichen Kollektivwirtschaftsfonds verwandt sowie entsprechend den geleisteten Arbeitseinheiten auf die Artelmitglieder verteilt. Einen gewissen Teil der Produkte verkaufen die Kollektivwirtschaften zu Aufkaufspreisen, die bedeutend höher als die Erfassungspreise sind, bzw. im kollektivwirtschaftlichen Handel zu Marktpreisen.

3. In den staatlichen Betrieben (Volkseigentum) wird der Teil des gesellschaftlichen Produkts, der in die individuelle Konsumtion des Arbeiters eingeht, in Form des Arbeitslohnes ausgezahlt. Der Staat legt einen im voraus fixierten Stück- oder Zeitlohn fest. Der Kollektivbauer, als Mitglied eines Artels, erhält den ihm zustehenden Anteil an den Einnahmen nach Arbeitseinheiten aus dem Fonds seiner Kollektivwirtschaft. Die Höhe dieses Anteils hängt sowohl ab von der Beteiligung des Kollektivbauern an der gesellschaftlichen Arbeit (Zahl der von ihm geleisteten Arbeitseinheiten), als auch vom Stand der Arbeitsproduktivität und der Entwicklung der gesellschaftlichen Wirtschaft der Kollektivwirtschaft (Höhe des Entgelts je Arbeitseinheit). Der Arbeitslohn wird an den Arbeiter in Geldform ausgezahlt. Die Einkünfte des Artels werden unter die Kollektivbauern sowohl in Geld- als auch in Naturalform (landwirtschaftliche Produkte) verteilt. Während die einzige Einkommensquelle des Arbeiters die Arbeit im sozialistischen Betrieb ist, ist die Haupteinkommensquelle des Kollektivbauern die Arbeit in der gesellschaftlichen Wirtschaft der Kollektivwirtschaft, eine zusätzliche Quelle stellt seine Arbeit in der persönlichen Nebenwirtschaft dar.

4. Der sozialistische Staat leitet die ihm gehörenden Betriebe unmittelbar und verwaltet sie durch Bevollmächtigte: die Betriebsdirektoren, die durch entsprechende staatliche Organe eingesetzt und abberufen werden. Die staatlichen Organe planen die gesamte Produktionstätigkeit dieser Betriebe unmittelbar und geben die Hauptrichtlinien für die sozialistische Organisation der Arbeit. Ihrem genossenschaftlichen Wesen entsprechend obliegt in den Kollektivwirtschaften die Führung aller Geschäfte dem höchsten Organ des landwirtschaftlichen Artels, der Mitgliederversammlung der Kollektivbauern sowie der Leitung und dem Vorsitzenden der Kollektivwirtschaft, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Produktions- und Finanzpläne des Artels, die Betriebsordnung, die Leistungsnormen und die Verrechnungssätze, die Art und Weise der Verteilung der Einkünfte werden von den Kollektivbauern selbst auf der Grundlage des Statuts des landwirtschaftlichen Artels festgelegt, wobei sie sich von den Gesetzen, den Planaufgaben und den Direktiven des sozialistischen Staates leiten lassen.

Die Unterschiede zwischen staatlichen und genossenschaftlichen Betrieben sind nicht von grundlegender Natur. Es sind Unterschiede zwischen zwei Arten der Wirtschaft im Rahmen der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Das staatliche Eigentum ist die höhere Form des sozialistischen Eigentums, und die staatliche Form der Produktion die höhere Form der sozialistischen Produktion.

Betriebe, die gänzlich auf staatlichem Eigentum beruhen, sind Betriebe von konsequent sozialistischem Typus. Lenin definierte sie als Betriebe, in denen „sowohl die Produktionsmittel als auch der Grund und Boden, auf dem der Betrieb steht, wie der Betrieb als Ganzes dem Staat...(gehören).“[148] In den staatlichen Betrieben sind die Produktionsmittel, die Arbeit der Arbeiter und Angestellten sowie die von ihnen erzeugten Produkte im Rahmen der gesamten Gesellschaft vergesellschaftet. Die staatliche Form der Produktion umfasst den führenden Zweig der Volkswirtschaft, die sozialistische Industrie. Volkseigentum sind die großen Fabriken zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die Sowjetwirtschaften. Eigentum des Staates sind der Boden und die wichtigsten Produktionsinstrumente - die Traktoren, Mähdrescher und anderen landwirtschaftlichen Maschinen, die in den MTS konzentriert sind. Dem staatlichen Eigentum als der höchsten Form des sozialistischen Eigentums gebührt die führende und bestimmende Rolle in der gesamten Volkswirtschaft.

3. Das persönliche Eigentum im Sozialismus.

Das gesellschaftliche Eigentum erstreckt sich im Sozialismus auf die Produktionsmittel, auf die gesellschaftlich zu nutzenden Fonds und auf die erzeugten Produkte. Ein Teil der erzeugten Produkte dient wieder als Produktionsmittel oder geht in die gesellschaftlichen Fonds und bleibt somit gesellschaftliches Eigentum. Der Teil der Produkte, der aus Konsumgütern besteht, wird entsprechend der Quantität und der Qualität der geleisteten Arbeit an die Werktätigen verteilt und wird deren persönliches Eigentum.

Im „Manifest der Kommunistischen Partei“ wiesen Marx und Engels darauf hin, dass der Kommunismus niemandem die Möglichkeit nimmt, sich einen bestimmten Teil des Produkts der gesellschaftlichen Arbeit persönlich anzueignen. Der Kommunismus hebt nur die dem Kapitalismus eigene erbärmliche Natur der Aneignung auf, die darin besteht, dass der Arbeiter nur lebt, um das Kapital zu vermehren, und überhaupt nur lebt, wenn es das Interesse der herrschenden Klasse erheischt. Auf die Grundlagen der künftigen sozialistischen Gesellschaft eingehend, schrieb Engels im „Anti-Dühring“, dass sich das gesellschaftliche Eigentum hier „auf die Erde und die andern Produktionsmittel erstreckt und das individuelle Eigentum auf die Produkte, also auf die Verbrauchsgegenstände“.[149]

Mit der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise verlieren auch die ökonomischen Gesetze des Kapitalismus ihre Wirksamkeit, die das persönliche Eigentum, den persönlichen Verbrauch der Volksmassen in kümmerlichen Grenzen halten und auf das Minimum an Lebensgütern beschränken, die zur Aufrechterhaltung und Reproduktion der Arbeitskraft notwendig sind. Im Gegensatz zum Kapitalismus, wo die Produktion den egoistischen Zielen der Bereicherung der Ausbeuter dient, hat der Sozialismus die Produktion der maximalen Befriedigung der ständig wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft untergeordnet. Der Sozialismus schafft das persönliche Eigentum an Konsumgütern keineswegs ab, er schafft vielmehr die einzig dauerhafte Garantie für eine immer vollständigere Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft.

Das persönliche Eigentumsrecht der Werktätigen der sozialistischen Gesellschaft erstreckt sich auf ihr Arbeitseinkommen und ihre Ersparnisse, auf das Wohnhaus und die häusliche Nebenwirtschaft, auf Wirtschafts- und Haushaltsgegenstände, auf Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Komforts. Eine besondere Art des persönlichen Eigentums im Sozialismus ist das Eigentum des Kollektivbauernhofs. Gemäß dem Statut des landwirtschaftlichen Artels hat jeder Kollektivbauernhof eine Nebenwirtschaft auf dem Hofland, ein Wohnhaus, Nutzvieh, Geflügel und landwirtschaftliches Kleininventar, die persönliches Eigentum der Kollektivbauern sind.

Die einzige Quelle des persönlichen Eigentums ist in der Epoche des Sozialismus die Arbeit. Bei der uneingeschränkten Herrschaft der sozialistischen Produktionsverhältnisse können sich Gegenstände, die persönliches Eigentum sind, nicht in Kapital verwandeln, d.h. nicht als Mittel der Ausbeutung benutzt werden. Das Recht am persönlichen Eigentum wird ebenso wie das Erbrecht am persönlichen Eigentum durch die sozialistische Verfassung geschützt.

Das persönliche Eigentum ist im Sozialismus untrennbar mit dem gesellschaftlichen Eigentum verbunden, das seine Grundlage darstellt. Mit der Mehrung des gesellschaftlichen Eigentums und dem Wachstum des Volksreichtums stehen zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse immer mehr Produkte zur Verfügung.

4. Der Charakter der sozialistischen Produktionsverhältnisse.

Die Produktionsverhältnisse der sozialistischen Gesellschaft unterscheiden sich ihrem Wesen nach grundlegend von den Produktionsverhältnissen des Kapitalismus.

Die charakteristischen Merkmale sind: 1. uneingeschränkte Herrschaft des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln; 2. Befreiung der Werktätigen von der Ausbeutung sowie Herstellung von Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und der sozialistischen gegenseitigen Hilfe; 3. Verteilung der Produkte im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln bedingt, dass die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozess völlig anderer Natur sind als im Kapitalismus. Während das Privateigentum an den Produktionsmitteln die Menschen zwangsläufig trennt, Beziehungen der Herrschaft und der Unterordnung, Ausbeutung des Menschen durch den Menschen hervorbringt und den Interessengegensatz (Klassenkampf und Konkurrenz) hervorruft, vereinigt das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln die Menschen und gibt die Gewähr für eine wirkliche Gemeinsamkeit ihrer Interessen und eine kameradschaftliche Zusammenarbeit. Die Arbeit dient nicht mehr nur dem Erwerb des Lebensunterhalts. Die Menschen schließen sich in Kollektiven zusammen und arbeiten so bewusst für die Interessen der gesamten Gesellschaft.

Die Herrschaft des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln bestimmt auch den im Vergleich zum Kapitalismus völlig anderen Charakter der Verteilung der Produkte im Sozialismus. Da die sozialistische Gesellschaft weder Ausbeuterklassen noch Ausbeutung des Menschen durch den Menschen kennt, gibt es hier keine Teilung der Arbeit in notwendige und Mehrarbeit, ebenso wie es keine Teilung des Produkts in das notwendige und das Mehrprodukt gibt. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse bedingen die objektive Notwendigkeit einer ganz anderen Teilung der Arbeit und ihres Produkts als im Kapitalismus. Da die Produktionsmittel im Sozialismus gesellschaftliches Eigentum sind und die Produktion selbst für die Befriedigung der Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft und eines jeden ihrer Mitglieder bestimmt ist, zerfällt die Arbeit der Produzenten in die folgenden zwei Teile: in die Arbeit für sich und die Arbeit für die Gesellschaft. Dementsprechend teilt sich das Arbeitsprodukt (nach Abzug des Teils, der dem Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel dient) ebenfalls in zwei Teile, in das Produkt für sich und in das Produkt für die Gesellschaft. Die Arbeit für sich schafft das Produkt, das auf die Produzenten entsprechend der Quantität und der Qualität ihrer Arbeit verteilt wird und dem persönlichen Bedarf des Werktätigen und seiner Familie dient. Die Arbeit für die Gesellschaft schafft das Produkt, das für den gesellschaftlichen Bedarf bestimmt ist: für die Erweiterung der Produktion, für die Entwicklung des Verkehrs-, Bildungs- und des Gesundheitswesens, der Kultur sowie für die Organisation der Landesverteidigung usw. In der sozialistischen Gesellschaft ist die Arbeit für die Gesellschaft ebenso notwendig wie die Arbeit für sich. Das Produkt für die Gesellschaft, das der Erweiterung der sozialistischen Produktion dient, mehrt die materiellen Voraussetzungen für die weitere Hebung des Wohlstands der Werktätigen. Das Produkt für die Gesellschaft, das für die Entwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens, für die soziale Fürsorge und für andere Bedürfnisse des ganzen Volkes verwendet wird, dient ebenso wie das Produkt für sich der Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen. Im Kapitalismus hingegen müssen diese Bedürfnisse aus dem Arbeitslohn bestritten werden. Reicht der Arbeitslohn dazu nicht, sind die Werktätigen auf die Armenpflege angewiesen.

Das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln und den Arbeitsprodukten sowie die sozialistische Verteilung der Arbeitsprodukte sind ein Fortschritt des sozialistischen Wirtschaftssystems gegenüber dem kapitalistischen System. Alle Vorteile der gesellschaftlichen Großproduktion und der kollektiven Arbeit, die eine gewaltige Steigerung der Arbeitsproduktivität gewährleistet, kommen der gesamten Gesellschaft und den werktätigen Massen zugute, nicht aber Ausbeutern, wie das im Kapitalismus der Fall ist.

Die Herrschaft des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln bedeutet, dass die sozialistische Produktion frei ist von dem Widerspruch zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und der privatkapitalistischen Form der Aneignung der Produktionsergebnisse, dem Widerspruch, der dem Kapitalismus immanent ist.

Im Gegensatz zu den Produktionsverhältnissen des modernen Kapitalismus, die die Entwicklung der Produktivkräfte fesseln, gewährleisten die sozialistischen Produktionsverhältnisse ein stürmisches Wachstum der Produktivkräfte. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse, die auf der Basis bestimmter Produktivkräfte entstanden sind und sich entfaltet haben, werden ihrerseits zu einer mächtigen Triebkraft der weiteren beschleunigten Entwicklung der Produktivkräfte.

Die völlige Übereinstimmung zwischen den sozialistischen Produktionsverhältnissen und dem Charakter der historisch gegebenen Produktivkräfte der Gesellschaft bedeutet jedoch nicht, dass es zwischen ihnen keinerlei Widersprüche gibt. Als das beweglichste und revolutionärste Element der Produktion eilen die Produktivkräfte auch im Sozialismus den Produktionsverhältnissen voraus, und letztere werden erst nach einiger Zeit mit dem Stand der Produktivkräfte in Übereinstimmung gebracht. Muttermale des Kapitalismus und damit potenzielle Widersprüche im Sozialismus sind: Reste des Privateigentums, Unterschiede zwischen Stadt und Land sowie geistiger und körperlicher Arbeit, Warenproduktion und Geldwirtschaft. Ab einem bestimmten Punkt werden auch das Gruppeneigentum sowie die überkommenen Formen der Arbeitsteilung ein Hemmnis der kommunistischen Entwicklung. Zum Unterschied von Ausbeutergesellschaften braucht es im Sozialismus nicht bis zu einem Konflikt zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften zu kommen. Die sozialistische Gesellschaft hat die Möglichkeit, die Produktionsverhältnisse rechtzeitig mit dem Charakter der Produktivkräfte in Übereinstimmung zu bringen, da sie keine Ausbeuterklassen aufweist.

5. Kurze Zusammenfassung

1. Im Sozialismus herrscht uneingeschränkt das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln, und zwar in Form des staatlichen und des genossenschaftlich-kollektivwirtschaftlichen Eigentums. Dementsprechend gibt es zwei Arten sozialistischer Betriebe: staatliche und genossenschaftliche (kollektive) Betriebe.

2. In der sozialistischen Gesellschaft ist das staatliche Eigentum allgemeines Volkseigentum und umfasst den überwiegenden Teil der Reichtümer des Landes. Das genossenschaftlich-kollektivwirtschaftliche Eigentum ist Gruppeneigentum der einzelnen Kollektivwirtschaften, der Artels der Gewerbegenossenschaften und der Konsumgenossenschaften. Das staatliche Eigentum ist die höchste, entwickeltste Form des sozialistischen Eigentums; es spielt die führende und bestimmende Rolle in der gesamten Volkswirtschaft.

3. Das persönliche Eigentum erstreckt sich im Sozialismus auf Konsumgüter. Es wächst durch Mehrung des gesellschaftlichen sozialistischen Eigentums.

4. Die charakteristischen Merkmale der Produktionsverhältnisse des Sozialismus sind: 1. uneingeschränkte Herrschaft des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln; 2. Befreiung der Werktätigen von der Ausbeutung, kameradschaftliche Zusammenarbeit und sozialistische gegenseitige Hilfe der Menschen in der materiellen Produktion; 3. Verteilung des Produkts im Interesse der Werktätigen. Die Arbeit der Werktätigen der sozialistischen Produktion gliedert sich in zwei Teile: in die Arbeit für sich und die Arbeit für die Gesellschaft. Mit der Arbeit für sich schaffen die Werktätigen das Produkt, das nach der Quantität und der Qualität der Arbeit auf sie verteilt wird, mit der Arbeit für die Gesellschaft dagegen das Produkt, das den gesellschaftlichen Bedarf deckt. Im Sozialismus befinden sich die Produktionsverhältnisse in voller Übereinstimmung mit dem Charakter der Produktivkräfte und sind die wichtigste und entscheidende Kraft, die das stürmische Wachstum der Produktivkräfte der sozialistischen Gesellschaft bestimmt.